Am heutigen Weltdatenschutztag ist es wichtig, einige Fakten in Erinnerung zu rufen: “Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht.” 


Ein Unternehmen muss eine sichere Plattform anbieten, die der auf europäischer Ebene verbindlichen Allgemeinen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten unterliegt. Diese dient in erster Linie dazu, die Daten der Internetnutzer zu schützen. Daher ist es zwingend erforderlich, dass auf jeder Website der Hinweis auf Informationen zum Datenschutz sowie Hinweise auf die Rechte an personenbezogenen Daten vorhanden sind. Nach diesen Informationen muss der Nutzer seine Zustimmung bestätigen, die intern gesammelt werden muss, um gegenüber der CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können.


Auszug aus der DSGVO: “Die Höhe der Geldstrafen kann bis zu 20 Millionen Euro oder im Falle eines Unternehmens bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Diese Sanktionen können öffentlich bekannt gemacht werden.”

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